Als Betreuer / Gruppenleiter engagierst Du Dich in Gruppenstunden, auf Zelt-, Freizeiten, auf großen und kleinen Veranstaltungen und trägst dabei eine große Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, mit denen Du vertrauensvoll zu tun hast.
Für Ehrenamtliche Mitarbeiter gibt es keine Pflicht zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen.


Das JRK im Kreisverband Recklinghausen e.V. folgt nun allerdings der Empfehlung des Landesjugendrings und führt Selbstverpflichtungserklärungen für ehrenamtliche Mitarbeiter ein. Mit der Selbstverpflichtung positioniert sich das Jugendrotkreuz im DRK Kreisverband Recklinghausen e.V. und der oder die Unterzeichner/in klar gegen Grenzverletzungen und setzt ein deutliches Zeichen, dass Grenzverletzungen im Jugendverband nicht tabuisiert, sondern offen angesprochen und angegangen werden.
• Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die sich bei unterschiedlichen Anlässen Kreisverband engagieren, sollen die Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
• Die Selbstverpflichtungserklärungen werden sukzessive gesammelt und verbleiben im Kreisverband.
Was sind Grenzverletzungen?
Als Grenzverletzung bezeichnet man alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen eines Betreuungs- oder Versorgungsverhältnisses die Rechte auf Partizipation, Privatsphäre, sofortige Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausnutzung verletzen.
Grenzverletzungen, die das Kindeswohl gefährden, lassen sich in:
- körperliche und seelische Vernachlässigung
- seelische Misshandlung
- körperliche Misshandlung
- sexuelle Gewalt unterscheiden.
Beispiele für grenzverletzendes Verhalten können sein:
- Missachtung der Intimsphäre junger Menschen
- Missachtung der Grenzen der Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen
- Sanktionieren/Bloßstellen von unverschuldeten persönlichen Defiziten
- Stigmatisierung von Gruppenmitgliedern
- oder Mädchen und Jungen als „seelischen Mülleimer“ für eigene Probleme missbrauchen -
... Hilfreiche Informationen zum gesamten Thema findest Du unter:
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